Zivildienstersatz im Ausland
Alternativen zum Bundesheer und Zivildienst
Du möchtest deinen Horizont erweitern und dich sozial engagieren? Dann bist du hier richtig! Sowohl in als auch außerhalb Österreichs gibt es viele Optionen Zivilersatzdienst zu leisten, die es dir ermöglichen, nicht nur prägende Erfahrungen für dein Leben zu sammeln, sondern auch einen bedeutsamen Teil zur Gesellschaft beizutragen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deinen Zivilersatzdienst im Ausland machen kannst. Ge-denk-, Friedens- und Sozialdienste dauern mindestens 10 Monate. Auch ein mindestens zweijähriger Entwicklungshilfe-Einsatz kann als Zivildienst angerechnet werden.
Gedenkdienst im Ausland (mind. 10 Monate)
Im Rahmen des Gedenkdienstes arbeitest du in Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (z.B. in Holocaustgedenkstätten, Museen, Forschungseinrichtungen). Du übernimmst Teile der Organisation von Führungen durch Holocaust-Gedenkstätten und Vorträge an Universitäten und Schulen, und führst Interviews mit Zeitzeug:innen, sodass deren Erfahrungen nie in Vergessenheit geraten. Eine aktuelle Liste der anerkannten Trägerorganisationen für Gedenkdienste im Ausland findest du hier.
Friedensdienst im Ausland (mind 10. Monate)
Bei einem Friedensdienst im Ausland arbeitest du für Einrichtungen, die der Sicherung oder dem Erreichen des Friedens in Konfliktgebieten dienen (z.B. in Bildungszentren, Nichtregierungsorganisationen, Bibliotheken). Hier findest du eine aktuelle Liste mit anerkannten Trägerorganisationen in diesem Bereich.
Sozialdienst im Ausland (mind. 10 Monate)
Dir ist soziales Engagement wichtig? Du arbeitest gerne mit Menschen? Dann ist ein Sozialdienst im Ausland das Richtige für dich. Die Einsatzgebiete sind vielfältig: Vom Wiederaufbau von Infrastruktur und der Mitarbeit in Schulen bis zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, alten Menschen, Obdachlosen oder Flüchtlingen. Hier findest du aktuelle Trägerorganisationen für Sozialdienste im Ausland.
Entwicklungshilfedienst (mind. 2 Jahre)
Du möchtest aktiv einen Teil zur Armutsbekämpfung, Friedensförderung oder zum Umweltschutz beitragen? Dann bist du hier richtig: Im Rahmen eines Entwicklungshilfedienstes der Austrian Development Agency beteiligst du dich genau an diesen Themen. Informationen dazu findest du auf der Website der Austrian Development Agency.
Beachte: Entwicklungszusammenarbeit ist nicht zu verwechseln mit Freiwilligenarbeit! Es geht darum, qualifizierte und erfahrene Fachkräfte aus allen Berufsgruppen zu finden, die über einen längeren Zeitraum in Projekten in Entwicklungsländern mitarbeiten oder diese leiten. Sie helfen dabei, die Menschen dort zu qualifizieren, damit sie langfristig nicht mehr auf Entwicklungszusammenarbeit angewiesen sind. Es handelt sich hier um Arbeitserfahrung im Ausland!
Wie gehst du am besten vor?
- Informiere dich bis zu 2 Jahre vor geplantem Beginn um eine passende Organisation zu finden und keine Fristen zu verpassen! Auch für den Auslandsdienst musst du eine Zivildiensterklärung rechtzeitig abschicken. Anschließend bekommst du den Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) zugeschickt.
- Du musst außerdem der ZISA Bescheid geben, dass du einen Freiwilligendienst statt des Zivildiensts machen möchtest. Dies kannst du einfach per Mail machen! Gib hierbei Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Informationen zum geplanten Dienst (Welcher Dienst? Wo? Wann?) an.
- Der Auslandsdienst ist nur bei Organisationen möglich, die vom Sozialministerium als Trägerorganisation anerkannt sind. Eine Liste dieser Organisationen findest du hier. Bei diesen kannst du dich auch frühzeitig informieren und beraten lassen. Bewirb dich bei deiner gewünschten Organisation und schließe eine Dienstvereinbarung ab. Schicke eine Kopie per Mail der Dienstvereinbarung an die ZISA.
- Sende nach Ende des Auslandsdienstes dein Abschlusszertifikat an die ZISA (möglich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres).
Falls du den Dienst aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast, vorzeitig beendest, werden die bereits absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese zwei Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate sind als Zivildienst zu leisten.
Voraussetzungen
Für: Du bist tauglich, hast die Zivildiensterklärung abgegeben und dein Interesse für den Auslandsdienst der Zivildienstserviceagentur mitgeteilt. Mehr Infos unter zivildienst.gv.at
Dauer: 10 Monate bzw. 2 Jahre
Wo: weltweit
Finanzielles: Du bekommst mindestens 10% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze ausbezahlt. Zusätzlich hast du aber (anders als beim regulären Zivildienst) bis zum 24. Lebensjahr Anspruch auf Familienbeihilfe. Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft hängen vom Vertrag ab, den du mit der Organisation abschließt, bei der du dich bewirbst. Du bist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Für genauere Informationen erkundige dich bei deiner Trägerorganisation.
Hinweise: Zentrale Anlaufstelle ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Gut zu wissen
Außerdem gelten ein 10 Monate durchgehend geleistetes Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Umweltjahr ebenfalls als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst! Allgemeine Informationen zum Zivil- und Grundwehrdienst findest du auf der Jugendportal Website.
Achtung!
Der Freiwilligendienst des Europäische Solidaritätskorps (ESK) gilt nicht als Ersatz für den Zivildienst! Die Teilnahme am ESK-Freiwilligendienst ist für dich fast kostenlos und du bekommst eine Unterkunft, Reisekostenpauschale, Verpflegung und ein länderabhängiges Taschengeld.